Nichtbezug von Ergänzungsleistungen: Ein ungelöstes und bedeutendes sozialpolitisches Problem

Eine nationale Befragung von Personen im Rentenalter zeigte 2022, dass die ältere Bevölkerung in der Schweiz finanziell grundsätzlich gutgestellt ist (Gabriel & Kubat, 2022). Jedoch leben rund 200 000 Rentner*innen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums und damit in Armut – das sind etwa doppelt so viele wie in der Erwerbsbevölkerung. Eine mögliche Erklärung dafür ist der Nichtbezug von Ergänzungsleistungen (EL): Das heisst, Personen haben Anspruch auf EL, machen diesen jedoch nicht geltend. Was sind die Gründe dafür, wer ist davon betroffen und wie begegnet die Soziale Arbeit dem Problem?

Nichtbezug von Ergänzungsleistungen: Ein sozialpolitisch zentrales Thema

Ergänzungsleistungen wurden 1966 mit der Absicht eingeführt, eine Übergangslösung bereitzustellen, bis die AHV-Renten für die Existenzsicherung ausreichen würden (Carigiet & Koch, 2021). Dies ist jedoch bis heute bei vielen Senioreninnen nicht der Fall, sodass die EL (weiterhin) fester Bestandteil der Altersvorsorge sind. Sie sind das wichtigste Altersarmutsbekämpfungsmittel in der Schweiz.

Ein Nichtbezug von EL liegt vor, wenn eine Person diese nicht beantragt, obwohl ihre Einkommens- und Vermögenswerte nicht ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum zu erreichen respektive die anerkannten Ausgaben zu decken. Mit anderen Worten spricht man hier auch von verdeckter Armut (Lucas & Caritas, 2020). Über Betroffene ist derzeit noch sehr wenig bekannt und schweizweite Zahlen zur Nichtbezugsquote sind erst in Erarbeitung – eine erste Schätzung geht von 16 Prozent aus (Meuli & Knöpfel, 2021, S. 149). Kantonale Zahlen liegen aktuell nur für den Kanton Basel-Stadt vor (29 Prozent) (Hümbelin, Richard, Schuwey, Luchsinger & Fluder, 2021).

Unterdessen ist bekannt, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Renterinnen, die in Armut leben, in einer Situation des Nichtbezugs sind. Betroffen sind nicht ausschliesslich Personen mit kleinen Einkommen, sondern auch Personen mit einer soliden Altersrente aus der 1. und 2. Säule, die z. B. einen erhöhten Pflegebedarf oder hohe Gesundheitskosten haben. Der Nichtbezug von EL ist sozialpolitisch hochproblematisch und kann als Symptom eines nicht (ausreichend) funktionierenden Wohlfahrtsstaates interpretiert werden.

Was sind die Gründe für den Nichtbezug von EL?

Bisherige Studien konzentrierten sich hauptsächlich auf den Nichtbezug von Leistungen rund um die wirtschaftliche Sozialhilfe. Zwischen den beiden bedarfsabhängigen Sozialleistungen besteht jedoch ein bedeutender Unterschied: Die EL ergänzen die Sozialversicherungsleistungen, während die Sozialhilfe das letzte Auffangnetz für Armutsbetroffene ist.

In der Fachliteratur wird häufig zwischen vier Nichtbezugstypen unterschieden: Erstens kann ein Nicht-Wissen um den eigenen Anspruch zu Nichtbezug führen. Zweitens kann der Anspruch zwar bekannt sein, dieser wird aber aus Gründen wie Scham, Stigmatisierung, alternativer Werteeinstellungen, Angst vor Rückzahlungs- oder Verwandtenunterstützungsverpflichtung, Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen usw. nicht geltend gemacht. Drittens gibt es Personen, die aus verschiedenen Gründen (etwa gesundheitliche Einschränkungen, Sprachbarrieren, Mobilitätsbarrieren) ihren Anspruch nicht geltend machen können. Viertens können Verwaltungsfehler zu einem Nicht-Erhalt führen, obwohl der Anspruch den Betroffenen bekannt ist und geltend gemacht wurde.

Interessant ist der Vergleich dieser Typologie zusammen mit den Bevölkerungsgruppen, die grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Altersarmut mit sich bringen:

  • Frauen sind u. a. aufgrund des Gender Pension Gap häufiger von Altersarmut betroffen als Männer und beziehen auch häufiger keine EL. Dies könnte an der klassischen Rollenverteilung und dem damit verbundenen Unwissen um den EL-Anspruch liegen (z. B. dann, wenn der Ehepartner verstirbt).
  • Personen mit tiefem Bildungs- und Qualifikationsniveau tragen ein höheres Risiko für (Alters-)Armut. Die geringeren Kenntnisse des Sozialsystems oder Überforderung mit mitunter sehr komplexen administrativen Verfahren können auch dazu führen, dass EL nicht beantragt werden.
  • Migrant*innen verfügen häufiger über unstete Berufsbiografien und/oder tiefere Bildung und Qualifikation, was wiederum das (Alters-)Armutsrisiko und das Risiko für einen Nichtbezug erhöhen kann.

Bei allen drei Bevölkerungsgruppen ist denkbar, dass entweder ein Mangel an Informationen oder der bewusste Entscheid gegen eine Antragsstellung zum Nichtbezug und folglich zu einer Armutssituation führt.

Eine weitere Risikogruppe für Armut generell und auch für Armut im Alter sind Personen mit gesundheitlichen Problemen. Einerseits haben sie höhere Ausgaben für Pflege- und Betreuungsleistungen, andererseits können die gesundheitlichen Probleme die Betroffenen davon abhalten, einen Antrag auf EL zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass spätestens bei einem Eintritt in eine Institution ein allfälliger Nichtbezug auffällt und auch nicht mehr möglich ist. Die oben genannten Typen und Risikogruppen gelten somit für Personen, die in Privathaushalten wohnen.

Die Rolle der Sozialen Arbeit

Die oben genannten Typen verdeutlichen, dass ein Nichtbezug von EL häufig Personengruppen betrifft, die sich sowieso schon in einer vulnerablen Situation befinden (fehlende Sprachkenntnisse, geringes soziales Netz, u. ä.). Der Nichtbezug von EL steht in einem grösseren Kontext für das Verwehren oder Verzichten eines sozialen Rechts und verstärkt bestehende Ungleichheiten.

Vor diesem Hintergrund kommt der Sozialen Arbeit eine grosse Bedeutung zu, da sie nicht nur allgemein einen Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheit leistet, sondern häufig auch ganz konkret ausführendes Organ von Armutsbekämpfungs- oder Präventionsmassnahmen ist. Dazu gehören die Beratungsstellen von Pro Senectute, aber auch das Angebot von Sozialdiensten und Beratungsstellen rund um das Thema Alter(-n) der Stadt und des Kantons Zürich. Auch andere, namentlich niederschwellige Anlaufstellen wie bspw. Quartiertreffs, kirchliche Sozialdienste, professionalisierte Nachbarschaftshilfen sind wichtig, wenn es darum geht, Betroffene über ihre Rechte zu informieren und sie bei deren Umsetzung zu unterstützen. Gleichzeitig bleibt der Nichtbezug bei Personen, die keinerlei sozialarbeiterischer (oder disziplinähnlicher) Leistung angeschlossen sind, besonders kritisch. So fehlen ihnen nicht nur die finanziellen Mittel zur Existenzsicherung (sprich EL), sondern auch sozialarbeiterische Beratungs- oder Unterstützungsleistungen, die neben dem Materiellen einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebenslage leisten können. Man denke hier etwa an die Folgen von Einsamkeit.

Laufende Projekte der ZHAW Soziale Arbeit zum Thema Nichtbezug von EL

  • In einem Forschungsprojekt im Auftrag von Pro Senectute Schweiz werden zum ersten Mal gesamtschweizerische Zahlen über den Nichtbezug vorgestellt und erste Analysen zu den betroffenen Risikogruppen vorgenommen.
  • Gisela Meier widmet ihre Dissertation qualitativ dem Phänomen des Nichtbezugs unter der älteren Bevölkerung in der Schweiz.

Und übrigens: Im nächsten Beitrag betrachtet Maja Dietrich, Sozialarbeiterin des Gesundheitszentrums für das Alter Bombach der Stadt Zürich die Thematik «Ergänzungsleistungen» aus der Sicht von Bewohnenden einer Langzeitpflegeinstitution.

Literatur

Carigiet, E. & Koch, U. (2021). Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Schulthess. Zugriff am 15.2.2023. Verfügbar unter: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/23140

Hümbelin, O., Richard, T., Schuwey, C., Luchsinger, L. & Fluder, R. (2021). Nichtbezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt – Ausmass und Beweggründe. info:eu-repo/semantics/report. Hümbelin, Oliver; Richard, Tina; Schuwey, Claudia; Luchsinger, Larrissa; Fluder, Robert (2021). Nichtbezug von bedarfsabhängigen Sozialleis-tungen im Kanton Basel-Stadt – Ausmass und Beweggründe Bern: Bericht im Auftrag des Amtes für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt. Bern: Bericht im Auftrag des Amtes für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt. Zugriff am 11.10.2021. Verfügbar unter: https://arbor.bfh.ch/15502/

Lucas, B. & Caritas. (2020). Verdeckte Armut: Warum auf Sozialhilfe verzichtet wird. Sozialalmanach. Eine Sozialhilfe für die Zukunft (S. 113–125). Luzern: Caritas-Verlag.

Meuli, N. & Knöpfel, C. (2021). Ungleichheit im Alter: eine Analyse der finanziellen Spielräume älterer Menschen in der Schweiz. Zürich: Seismo.

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